Mehr Infos

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

 

  1. Allgemeines und Geltungsbereich

Die IGH Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH widmet sich der Erfüllung von Hausverwaltungsverträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemeinen anerkannten Grundsätze und Gebräuche.

Die Tätigkeit von der IGH Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern, Garagen und Stellplätzen sowie gemischt genutzten Objekten. Grundlage bildet der zwischen dem Auftraggeber und der IGH Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH geschlossene Hausverwaltervertrag.

Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartner frei verhandelbar.

  1. Vertragsdauer und Vergütung

2.1 Ein Vertrag beginnt und endet zu den im jeweiligen Verwaltervertrag vereinbarten Terminen.

2.2 Ein Vertrag kann von beiden Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden, es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende. Verwalterverträge mit Eigentümergemeinschaften bedürfen keiner Kündigungsfrist, diese Enden zu dem im Verwaltervertrag genannten Datum.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB bleibt von dieser Regelung unberührt.

2.3 Die Verwaltungsgebühr ist im jeweiligen, objektbezogenen, Verwaltervertrag geregelt.

2.4  Die Verwaltungsgebühren sind bis spätestens am 3. Werktag des Monats fällig und werden üblicherweise durch den Verwalter vom entsprechenden Hausgeld- / Mietgeldkonto mittels SEPA- Lastschrift abgebucht. Weitere Zahlungen, die anlässlich von Sonderleistungen in Rechnung gestellt werden, sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und werden ebenfalls durch den Verwalter im SEPA- Lastschriftverfahren vom entsprechenden Hausgeld- / Mietgeldkonto abgebucht.

2.5 In den im Verwaltervertrag festgelegten Verwaltungsgebühren sind alle Tätigkeiten, die in regelmäßigem Zusammenhang mit der Verwaltertätigkeit stehen, abgegolten.

2.6 Sonderleistungen werden separat abgerechnet, Sonderleistungen werden im jeweiligen Verwaltervertrag, bzw. dem zugehörigen Leistungskatalog (siehe 2.1. dieser AGB) definiert.

2.7 Sämtliche Gebühren und Verwaltergebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 

  1. Leistungsumfang

3.1 Die vom Verwalter zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben gemäß des jeweiligen Verwaltervertrages.

3.2 Ist dem Verwalter die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

3.3 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen und Unterlagen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu gewährleisten.

  1. Verschwiegenheitspflicht / Provisionsverbot

4.1 Der Verwalter verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages und auch nach deren Beendigung Stillschweigen zu bewahren.

4.2 Dem Verwalter ist es untersagt von Partner- und / oder Dienstleistungsunternehmen jedwede Vergütung entgegen zu nehmen, sei es durch Barzahlungen, Geschenke oder sonstigen Zuwendungen.

  1. Nebenabreden, zusätzliche Vereinbarungen

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

  1. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte gegenüber von Vergütungsansprüchen von der IGH Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH sind ausgeschlossen, soweit die zur Aufrechnung gestellte Forderung oder das geltend gemachte Zurückbehaltungsrecht nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

  1. Haftung

Die IGH Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Leistungsempfängers aus Produkthaftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Leistungsempfängers. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Lieferungen und Leistungen durch Dritte. Ebenfalls schließen wir jegliche Verantwortung für Preisangaben, Terminzusagen sowie Verfügbarkeitsangaben durch Dritte aus.

  1. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist der Geschäftssitz von der IGH Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH als Gerichtsstand vereinbart. Die IGH Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Mängel der Sache

Ist die Leistung der IGH Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Leistungsempfänger grundsätzlich nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten den Preis mindern, Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Der Leistungsempfänger muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Den Leistungsempfänger trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Rechte des Leistungsempfängers wegen eines Mangels des gelieferten Produkts verjähren nach 2 Jahren ab Ablieferung der Sache.

  1. Salvatorische Klausel
    Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 

Stand August 2020
IGH Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
Katrin Neubüser

Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO erteilt v. Ordnungsamt Stadt Köln

Zuständige Aufsichtsbehörde: Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln
USt-ID: DE329168972